Vermögensverwaltung ist eine stark regulierte Dienstleistung.
Die Anforderungen und die Überwachung sind denen einer Bank nahezu gleichgestellt. Die Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung gem. § 2 Abs. 9 Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) hat uns das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2003 erteilt. Voraussetzung dafür ist der Nachweis umfangreicher Fachkenntnisse und eines den kaufmännischen Anforderungen genügenden Geschäftsbetriebs. Beides wird regelmäßig durch die BaFin und die Bundesbank überprüft.
Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer erstellt dazu jährlich einen Jahresabschlussbericht der Gesellschaft und einen weiteren Bericht über die Dokumentation der Beratungsprozesse gemäß Wertpapierhandelsgesetz. Alle Mitarbeitenden bei Maneris verfügen über eine abgeschlossene Banklehre und/oder eine entsprechende akademische Ausbildung plus langjährige Berufserfahrung. Eine gute Vernetzung in der Branche der unabhängigen Vermögensverwalter über den berufsständischen Verband (www.vuv.de) gewährt Unterstützung und Rechtssicherheit bei der Vertragsgestaltung. Abgerundet wird die Leistungsstärke mit einer zeitgemäßen IT-Ausstattung, die alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt.